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Kein Einsatz - Freeroll - Kein Geldspiel
Wichtige rechtliche Hinweise zum Pokerturnier:
- Die Durchführung entspricht den Regelungen des Schweizer
Glücksspielgesetzes,
da kein Einsatz geleistet werden muss.
- Es besteht für Sie zu
keinem Zeitpunkt eine Verpflichtung finanzielle Aufwendungen für
die Teilnahme an diesem Turnier zu tätigen.
- Mit
den Angaben bei der Anmeldung versichern Sie uns, dass Sie zum Zeitpunkt
des Turniers mindestens 18 jährig sind.
- Es
gelten die PartyPoker Pokerturnier Hausregeln.
Kein Einsatz - Freeroll - Kein Geldspiel
Besten Dank für die Teilnahme und wir wünschen allen viel Glück
fürs Turnier!!!
Begründung der Rechtsgrundlage
Gemäss der geltenden Rechtsordnung dürfen Glücksspiele
in der Schweiz nur in konzessionierten Spielbanken angeboten werden (Art.
4 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über Glücksspiele
und Spielbanken; Spielbankengesetz; SBG; SR 935.52; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c935_52.html).
Wer Glücksspiele ausserhalb konzessionierter Spielbanken organisiert
oder gewerbsmässig betreibt, wird mit Busse bis zu CHF 500'000.00
bestraft (Art. 56 Abs. 1 lit. a SBG i.V.m. Art. 333 des Schweizerischen
Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937; StGB; SR 311.0; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c311_0.html).
Als Glücksspiele gelten dabei Spiele, bei denen gegen
Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein geldwerter
Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall
abhängt (Art. 3 Abs. 1 SBG).
Die eben zitierte Glücksspieldefinition enthält drei Elemente,
nämlich
1.) die Leistung eines Einsatzes,
2.) der in Aussicht stehende Geld- oder geldwerte Gewinn und
3.) die Zufallsabhängigkeit dieses Gewinns.
Fehlt auch nur eines dieser Elemente, so liegt kein Glücksspiel
im Sinne des SBG vor.
Was nun Poker betrifft, so handelt es sich dabei um ein Spiel, bei dem
der Gewinn überwiegend zufallsabhängig ist. Das dritte Definitionselement
ist damit erfüllt. In diesem Punkt unterscheidet sich das Pokerspiel
denn auch von den gängigen Jassspielen, von denen bisher keines Anlass
gab, als Spiel eingestuft zu werden, bei dem der Gewinn überwiegend
vom Zufall abhängt.
Wird Poker gegen Einsatz gespielt (Bargeldeinsätze, Kaufen von Chips,
Buy In, etc.) und winkt den Spielern überdies ein Geld- oder geldwerter
Vorteil (z.B. ein Bar- oder Sachpreis), so ist das Spiel ausserhalb von
konzessionierten Spielbanken verboten. Dabei ist es unerheblich, wie hoch
die Einsätze oder die in Aussicht gestellten Gewinne sind und ob
der Organisator mit dem Spiel Gewinne erzielen will. Ebenfalls keine Unterscheidung
macht das Gesetz hinsichtlich des Ortes des Spiels (Privatwohnung, Club,
Pub, etc.).
Der Organisator von Spielen, bei denen ausserhalb einer konzessionierten
Spielbank gegen Einsatz um einen Geld- oder geldwerten Gewinn gespielt
wird, macht sich strafbar und muss mit einer Busse bis zu CHF 500'000.00
zu rechnen. Eine Bewilligungsmöglichkeit für derartige Spiele
sieht das Gesetz nicht vor: Wird gegen einen Einsatz um einen Geld- oder
geldwerten Gewinn gepokert, so liegt ein Glücksspiel vor, und Glücksspiele
dürfen nur in konzessionierten Spielbanken angeboten werden.
Nur wenn ohne Einsätze (auch ohne versteckte Einsätze,
wie bspw. eine Turniergebühr oder höhere Konsumationspreise) gespielt
wird und/oder wenn keine Geld- oder geldwerten Gewinne (auch keine versteckten)
in Aussicht stehen, liegt kein ausserhalb konzessionierter Spielbanken verbotenes
Glücksspiel vor. |



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