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Kein Einsatz - Freeroll - Kein Geldspiel

Wichtige rechtliche Hinweise zum Pokerturnier:

  • Die Durchführung entspricht den Regelungen des Schweizer Glücksspielgesetzes, da kein Einsatz geleistet werden muss.
  • Es besteht für Sie zu keinem Zeitpunkt eine Verpflichtung finanzielle Aufwendungen für die Teilnahme an diesem Turnier zu tätigen.
  • Mit den Angaben bei der Anmeldung versichern Sie uns, dass Sie zum Zeitpunkt des Turniers mindestens 18 jährig sind.
  • Es gelten die PartyPoker Pokerturnier Hausregeln.

Kein Einsatz - Freeroll - Kein Geldspiel

 

Besten Dank für die Teilnahme und wir wünschen allen viel Glück fürs Turnier!!!

 

Begründung der Rechtsgrundlage

Gemäss der geltenden Rechtsordnung dürfen Glücksspiele in der Schweiz nur in konzessionierten Spielbanken angeboten werden (Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über Glücksspiele und Spielbanken; Spielbankengesetz; SBG; SR 935.52; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c935_52.html). Wer Glücksspiele ausserhalb konzessionierter Spielbanken organisiert oder gewerbsmässig betreibt, wird mit Busse bis zu CHF 500'000.00 bestraft (Art. 56 Abs. 1 lit. a SBG i.V.m. Art. 333 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937; StGB; SR 311.0; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c311_0.html).

Als Glücksspiele gelten dabei Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (Art. 3 Abs. 1 SBG).

Die eben zitierte Glücksspieldefinition enthält drei Elemente, nämlich
1.) die Leistung eines Einsatzes,
2.) der in Aussicht stehende Geld- oder geldwerte Gewinn und
3.) die Zufallsabhängigkeit dieses Gewinns.


Fehlt auch nur eines dieser Elemente, so liegt kein Glücksspiel im Sinne des SBG vor.

Was nun Poker betrifft, so handelt es sich dabei um ein Spiel, bei dem der Gewinn überwiegend zufallsabhängig ist. Das dritte Definitionselement ist damit erfüllt. In diesem Punkt unterscheidet sich das Pokerspiel denn auch von den gängigen Jassspielen, von denen bisher keines Anlass gab, als Spiel eingestuft zu werden, bei dem der Gewinn überwiegend vom Zufall abhängt.

Wird Poker gegen Einsatz gespielt (Bargeldeinsätze, Kaufen von Chips, Buy In, etc.) und winkt den Spielern überdies ein Geld- oder geldwerter Vorteil (z.B. ein Bar- oder Sachpreis), so ist das Spiel ausserhalb von konzessionierten Spielbanken verboten. Dabei ist es unerheblich, wie hoch die Einsätze oder die in Aussicht gestellten Gewinne sind und ob der Organisator mit dem Spiel Gewinne erzielen will. Ebenfalls keine Unterscheidung macht das Gesetz hinsichtlich des Ortes des Spiels (Privatwohnung, Club, Pub, etc.).

Der Organisator von Spielen, bei denen ausserhalb einer konzessionierten Spielbank gegen Einsatz um einen Geld- oder geldwerten Gewinn gespielt wird, macht sich strafbar und muss mit einer Busse bis zu CHF 500'000.00 zu rechnen. Eine Bewilligungsmöglichkeit für derartige Spiele sieht das Gesetz nicht vor: Wird gegen einen Einsatz um einen Geld- oder geldwerten Gewinn gepokert, so liegt ein Glücksspiel vor, und Glücksspiele dürfen nur in konzessionierten Spielbanken angeboten werden.

Nur wenn ohne Einsätze (auch ohne versteckte Einsätze, wie bspw. eine Turniergebühr oder höhere Konsumationspreise) gespielt wird und/oder wenn keine Geld- oder geldwerten Gewinne (auch keine versteckten) in Aussicht stehen, liegt kein ausserhalb konzessionierter Spielbanken verbotenes Glücksspiel vor.

Pokerturnier Preise
im Wert von
über CHF 1'000.--

 

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